Der Wettbewerb wird durch Swiss International Air Lines AG (nachfolgend „SWISS“) durchgeführt.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Bedingungen:
1. Teilnahme am Gewinnspiel
Für die gültige Teilnahme am Wettbewerb muss der Teilnehmer das Onlineformular auf www.lxmas.ch vollständig ausfüllen und die Teilnahmebedingungen sowie die Bedingungen im Zusammenhang mit der Übertragung sämtlicher Rechte an Fotos, Bildern und/oder Filmen über seine Person und dem Verzicht auf Persönlichkeitsrechte akzeptieren. Der Wettbewerb startet am 26. November 2019 und endet am 29. November 2019 um 23.59 Uhr. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen.
Teilnahmeberechtigt für den Wettbewerb sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Jede Person ist nur zur einmaligen Teilnahme berechtigt. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt.
Im Falle eines Gewinns gibt der Teilnehmer seine Begleitperson(en) wie im Formular angegeben bekannt (max. 6 Personen können via Formular angemeldet werden). Der Gewinner und seine Begleitpersonen müssen über einen gültigen Personalausweis (ID oder Pass) verfügen. Personen, die noch nicht volljährig sind, werden nur in Begleitung mindestens einer erwachsenen Person zur Teilnahme zugelassen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von SWISS, deren Tochtergesellschaften sowie der Lufthansa-Gruppe und deren Angehörige sowie Agenturen, welche von SWISS beauftragt wurden und deren Mitarbeiter. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Wettbewerbs.
Alle eventuellen, den Teilnehmern durch die Teilnahme entstehenden Kosten, welche sich ausserhalb des Einflussbereiches von SWISS befinden (wie beispielsweise der persönliche Onlinezugang des Teilnehmers) trägt ausschliesslich der Teilnehmer.
2. Datenschutz
SWISS weist darauf hin, dass die Personendaten des Teilnehmers (insb. E-Mail-Adressen, Namen, Adressen) nur im Rahmen des Gewinnspiels und auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet werden und durch SWISS nicht an Dritte weitergegeben, sondern vertraulich behandelt werden, es sei denn, der Teilnehmer willigt in den Bezug von Partner-Informationen ein. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit via E-Mail an dataprotection@swiss.com möglich. Eine Ausnahme stellt der Gewinnfall dar, für den der Teilnehmer SWISS die ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung seines Namens und seines Wohnorts erteilt.
Der Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme ein, dass seine Personendaten gespeichert und für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet werden dürfen. SWISS behält sich das Recht vor, die von den Teilnehmern angegebenen Daten auf deren Richtigkeit zu überprüfen.
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind bzw. bis zum Ablauf der vom Gesetzgeber oder den Aufsichtsbehörden erlassenen Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.swiss.com/datenschutz.
3. Disqualifikation vom Wettbewerb
SWISS ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc. vorliegen. Automatisch eingetragene Teilnehmer, durch Bots oder andere technische Hilfsmittel werden ebenfalls vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes können Gewinne nachträglich aberkannt sowie bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
4. Gewinn
Verlost werden 120 Sitzplätze auf dem Charterflug nach Kuusamo, Finnland, sowie Unterkunft und Teilnahme am organisierten Programm vor Ort.
• Hin- und Rückflug mit SWISS Charter
• Hinflug am 14. Dezember ab Zürich (ZRH) um 7:35, Ankunft in Kuusamo (KAO) um ca. 12:15 Uhr
• Rückflug am 15. Dezember ab Kuusamo (KAO) um 14:35 Uhr, Ankunft in Zürich (ZRH) um ca. 17:00 Uhr
• 1 Übernachtung im Hotel Holiday Club Kuusamon Tropiikki
• Die Zimmer werden je nach Familiengrösse von SWISS vergeben (max. 6 Personen).
Verpflegung/Transport/Programm wie folgt:
14. Dezember 2019
Regulärer Service an Bord LXmas
Transport zum Hotel
Mittagessen bei Ankunft im Hotel
«Snowfun» Aktivitäten: Huskybegegnung, Snowmobiltour (0,0-Promillegrenze beachten), Kick-Sledge-Fahren und Eislochfischen
Kleine Zwischenverpflegung am Nachmittag
Festliches Abendessen
15. Dezember 2019
Frühstück im Hotel
Lunchpaket
Transport nach Ruka, Aufenthalt im Dorf
Transport zum Flughafen Kuusamo
Regulärer Service an Bord
Zudem inklusive:
Alkoholfreie Getränke
Warme Overalls inkl. Snowboots
Sämtliche Nachmittagsaktivitäten am 14. Dezember
Nicht inklusive:
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen allen Teilnehmern eine SOS-Schutzpaket-Versicherung, welche Reisezwischenfälle deckt. SWISS übernimmt im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung keine Haftung oder Kosten.
Alkoholische Getränke und sonstige private Ausgaben müssen von jedem Teilnehmer selbst bezahlt werden.
Teilnahmeschluss ist der
29. November 2019 um 23.59 Uhr. Teilnahmen, die nach dem Schluss der Wettbewerbslaufzeit eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Massgeblich ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt der Teilnahme. SWISS haftet nicht für verspätet eingehende Teilnahmen und kann insbesondere nicht für technische Störungen bei der Übermittlung, insbesondere für Ausfälle des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer verantwortlich gemacht werden.
SWISS informiert den jeweiligen Gewinner per E-Mail. Jegliche weitere Kommunikation zwischen SWISS und dem Gewinner im Anschluss findet in nichtöffentlichen, individuellen Nachrichten statt.
5. Ermittlung der Gewinner
Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit innerhalb von 72 Stunden nach Ende des Wettbewerbes statt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ersatzlos, wenn der Gewinner nicht bis 05. Dezember 2019, 23:59 Uhr, auf die Gewinnmitteilung reagiert. Die Gewinner werden per E-Mail kontaktiert.
6. Aushändigung des Gewinnes
Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinner übermittelt. Der Gewinn wird ausschliesslich als Sachpreis zugeteilt, ein Umtausch oder eine Auszahlung des Wertes des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinn kann nicht an Dritte abgegeben oder veräussert werden. Der Gewinn bezieht sich ausschliesslich auf den oben genannten Charterflug LXmas. Eine Verlängerung der Gültigkeit beziehungsweise eine Umbuchung auf einen anderen Flug und/oder Reisetag ist nicht möglich. Die Sitzplatzzuteilung erfolgt durch SWISS. Das Sammeln von Meilen ist nicht möglich.
7. Antritt des Gewinns
Zur Reise berechtigt sind die vom Gewinner gemeldeten Personen, sofern sie die unter «Teilnahme am Gewinnspiel» aufgeführten Kriterien erfüllen. Die Personalangaben aller Passagiere müssen mit den Angaben in dem am Flugtag mitgeführten Ausweisdokument (ID/Pass) übereinstimmen. Nach Bekanntgabe der Flugteilnehmer können keine Namensänderungen mehr vorgenommen werden. Die Gewinner und ihre Begleitpersonen müssen sich am 14. Dezember zum vorgegebenen Zeitpunkt beim vereinbarten Treffpunkt bei SWISS am Flughafen Zürich melden. Bei verspätetem Eintreffen verfällt der Gewinn. Für die Anreise zum Flughafen Zürich sind die Gewinner und ihre Begleitpersonen selbst verantwortlich.
8. Rechtsweg/anwendbares Recht
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrecht.
9. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Wettbewerbs
SWISS behält sich vor, jederzeit die Wettbewerbs- oder Teilnahmebedingungen etc. zu ändern. Weiterhin behält sich SWISS das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern würden.
10. Haftungsbeschränkungen SWISS
Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung von SWISS ausgeschlossen.
11. Verbraucherschlichtung
SWISS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, welche SWISS verfolgt hat. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der deutschen, englischen oder französischen Version dieser Teilnahmebedingungen gilt die deutsche Version als massgebend.
13. Sonstiges
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Twitter und wird in keiner Weise von Facebook, Instagram oder Twitter gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner ist nicht Facebook, Instagram oder Twitter, sondern Swiss International Air Lines.